AGB (Reisebedingungen)

AGB (Reisebedingungen)

Lieber Reisegast!

Wir, von der Skireisen Heppenheim GmbH, sowie der Heppenheimer-Skiclub wollen, dass Sie einen schönen Urlaub verbringen. Dafür ist Voraussetzung, dass Sie vorher wissen, was Sie von uns er­warten können und wofür wir geradestehen. Bitte lesen Sie deshalb die Reisebedingungen aufmerk­sam durch, da sie Inhalt unserer vertraglichen Vereinbarungen sind.

Anmeldung:

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages an und erkennen gleichzeitig unsere Reisebedingungen an. Die Anmeldung wird nur wirksam, wenn sie schriftlich per Brief, EMail oder Fax (soweit dies in der Reiseausschreibung vorgesehen ist) oder online über das Online-Buchungssystem erfolgt. Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich zur Zahlung der Anzahlung binnen 14 Tagen nach der Anmeldung. Für uns wird der Reisevertrag verbindlich durch Übersendung unse­rer Reisebestätigung, die die wesentlichen Reiseleistungen enthält, soweit sich diese Angaben nicht aus dem Programmheft ergeben. Liegen mehr Anmeldungen als Plätze vor, entscheidet das Ein­gangsdatum des Anzahlungsbetrages.

Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen.

Zahlungen:

Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung pro Person in Höhe von 100 € fällig. Restzahlungen sind spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt zu leisten. Bei Zahlungen sind stets die Reisenummer, das Reiseziel und Reisetermin, vor allem aber Name und Anschrift des Reiseteilnehmers in Blockschrift anzugeben.

Leistungen und Preise:

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen/Preise in unserem Programmheft bzw. die auf unserer Reisebestätigung angegebenen Leis­tungsbeschreibungen verbindlich. Kosten und Nebenabreden, die den vertraglichen Umfang erwei­tern oder ändern, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Wir behalten uns vor, die ausge­schriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhergesehenen Gründen beispielsweise durch Wechselkursänderungen, Steuererhöhungen, Ölpreiszuschläge, Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl (siehe auch Rücktritt durch den Reiseveranstalter) oder ähnliche Gründe zu ändern. Für wetterabhängige Umstände sind wir in keinem Fall verantwortlich, insbesondere stellt Schneemangel keinen Rücktrittsgrund dar, wenn in der Ausschreibung nicht ausdrücklich eine Schneegarantie gegeben wird. Bei Busreisen gilt stets Heppenheim als Abfahrtsort.

Skiläuferische Betreuung:

Fahrtenleiter und/oder Übungsleiter (Instructor) ist ehrenamtlich tätig.

Der Instructor (basic) hat u.a. die Aufgabe, entsprechend seiner Ausbildung die skiläuferische Be­treuung der Reiseteilnehmer, soweit Gesetze des Gastlandes dies zulassen, zu übernehmen. Keine Verantwortung kann übernommen werden, wenn sich Teilnehmer aus der Gruppe entfernen oder den Anweisungen nicht Folge leisten.

Die Fahrtenleiter sind sorgfältig ausgewählt, auch wenn sie keine Skilehrer-, Hochtouren- oder ähn­liche Prüfung haben. Ein Rechtsanspruch auf skiläuferische Betreuung, Skiunterricht, Tourenführung und ähnliches besteht nicht. Die Teilnahme am Unterricht der örtlichen Skischule bleibt freigestellt.

Jugendskifreizeiten:

Teilnehmer an Jugendskifreizeiten müssen bereit sein, sich in die Gemeinschaft der Gruppe einzufü­gen und die erforderliche Reise- und Hausordnung einzuhalten.

Die Fahrtenleiter haben das Recht, Teilnehmer bei mehrfachem oder schwerwiegendem undiszipli­niertem Verhalten nach Hause zu schicken. Dies gilt insbesondere bei Alkoholmissbrauch. Hier haf­ten für die Kosten der Verursacher bzw. die Erziehungsberechtigten, ebenso für Schäden, die in der Unterkunft, während der Fahrt oder am Aufenthaltsort verursacht werden.

Rücktritt:

Sie können jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich gegenüber

der Skireisen GmbH erfolgen. Wird eine Reise bis zu 30 Tagen vor Reisebeginn storniert, ist eine Bearbeitungsgebühr von 30 € pro Reiseteilnehmer fällig. Bei Abmeldungen nach diesem Termin werden sämtliche uns entstandene Kosten in Rechnung gestellt (z.B. Forderungen der Leistungsträ­ger, Gruppenminderbelegung usw.).

Nicht in Anspruch genommene Leistung:

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in An­spruch aus Gründen, die Ihnen anzulasten sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonsti­gen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträ­ger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

Wir empfehlen allen Reiseteilnehmern den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Rücktritt durch den Reiseveranstalter:

Wir sind bestrebt, jede Reise durchzuführen. Sollte die von uns festgelegte, erforderliche Mindest­teilnehmerzahl nicht erreicht werden, können die komplette Reise oder Teilleistungen (z. B. Anreise mit einem Reisebus) abgesagt werden. Geleistete Anzahlungen werden erstattet.

Gewährleistung:

Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie Abhilfe verlan­gen. Beruht die Nichterbringung oder die nicht vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistung auf ei­nen Umstand, der nach Vertragsabschluss eingetreten und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist, sind wir berechtigt, durch die Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Sie können die Ersatzleistung ablehnen, wenn Ihnen diese aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere wenn durch die Abnahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigt wird.

Wir haften für die gewissenhafte Reisevorbereitung, für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z. B. der Beförderungsunternehmer, Hotels, etc.) und für die Richtigkeit der Beschreibung aller in diesem Prospekt angegebenen Reisedienstleistungen.

Wir haften jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Gebiets- und Ortsprospekten, auf deren Erstellung wir keinen Einfluss haben und deren Richtigkeit wir nicht überprüfen können. Wir haften auch nicht, wenn sich die Verhältnisse nach Drucklegung dieses Prospektes wesentlich verändern. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden. Wir befördern das Reise- und Handgepäck in Bussen kostenlos, jedoch ohne Haftung bei etwaigen Be­schädigungen, Verlusten, Fehlleitungen, Verspätungen, etc. Jeder Reiseteilnehmer ist für sein Ge­päck und Sportgerät beim Be- und Entladen des Reisebusses sowie im Skigebiet selbst verantwort­lich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.

Wir empfehlen daher, in jedem Fall eine Gepäckversicherung abzuschließen.

Außergewöhnliche Umstände:

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z. B. Naturkata­strophen, Streiks) erheblich erschwert, so können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Für die Erstattung der Leistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen über den Rücktritt.

Haftung:

Unsere Haftung aus dem Reisevertrag ist insgesamt auf die Höhe des einfachen Reisepreises be­schränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde oder wir als Leistungsträger in Anspruch genommen wer­den. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit auf Grund gesetzlicher Vorschrif­ten, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzusehen sind, dessen Haf­tung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

Mitwirkungspflicht:

Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Bei Reisen mit einem Fahrtenleiter von der Skireisen Heppenheim GmbH ist dieser sofort zu informie­ren. Sollte eine Abhilfe nicht möglich sein, lassen Sie sich dies bitte möglichst schriftlich bestätigen.

Eine Mängelanzeige muss innerhalb eines Monats nach der vereinbarten Rückkehr bei uns vorliegen. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren innerhalb von sechs Monaten nach der vereinbarten Rückkehr.

Verletzungen während der Fahrt sind dem Reiseleiter unverzüglich mitzuteilen. Dieser ist im Zweifel berechtigt, sich die Transportfähigkeit des Verletzten von einem Arzt bescheinigen zu lassen.

Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen:

Alle Kosten und Nachteile, die aus Nichtbeachtung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesund­heitsbestimmungen unabhängig davon, in welchem Land diese Bestimmungen missachtet werden, erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Erkundigen Sie sich bitte über die geltenden Bestimmungen.

Unfall-, Reisegepäck-, Auslandskrankenversicherung:

Je nach bereits bestehendem Versicherungsschutz empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Unfall-, Reisegepäck-, Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung.

Insolvenzversicherung:

Wir sind versichert bei der tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH.

Fotoerlaubnis:

Die Reiseteilnehmer werden gegebenenfalls im Rahmen der Reise oder Veranstaltung in Form von

Gruppen oder Einzelaufnahmen fotografiert.

Mit der Anmeldung zur Reise willigen Sie in die Verwendung der Bildaufnahmen durch den Veranstal­ter und den Heppenheimer-Skiclub zur Außendarstellung (z. B. in Katalogen, auf der HomePage, bei sonstigen Ausschreibungen, bei Dia-Shows u.a.m.) ohne weitere Genehmigung ein, soweit dadurch die guten Sitten und die persönliche Ehre der abgebildeten Personen nicht verletzt werden.

Die Rechteeinräumung an den Personenabbildungen erfolgt ohne Vergütung und umfasst das Recht zur Bearbeitung, soweit diese nicht entstellend sind.

Mit Ihrer Reiseanmeldung oder Teilnahme an den Veranstaltungen des Heppenheimer-Skiclubs und der Skireisen GmbH erklären Sie ihr Einverständnis zur Veröffentlichung und weiteren Verwendung ohne jegliche Forderung gegenüber dem Veranstalter.

Allgemeine Bestimmungen:

Die Angaben im Programm entsprechen dem Stand bei Drucklegung, die Berichtigung von Irrtümern sowie von Satz- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedin­gungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Veranstalter Bankverbindung

Skireisen Heppenheim GmbH
Briefelstr. 5
64646 Heppenheim
Telefon 06252/9675735

Sparkasse Starkenburg Konto-Nr. 30 513
BLZ: 509 514 69
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