AGB (Reisebedingungen)

AGB (Reisebedingungen)

Lieber Reisegast!

Die Skireisen Heppenheim GmbH sowie der Heppenheimer-Skiclub e.V. wollen, dass Sie als Kunde einen schönen Urlaub verbringen. Dafür ist Voraussetzung, dass Sie vorher wissen, was Sie von uns erwarten können und wofür wir geradestehen. Bitte lesen Sie deshalb die Rei-sebedingungen aufmerksam durch, da sie Inhalt unserer vertraglichen Vereinbarungen sind.

 

1. Anmeldung:
Mit Ihrer Anmeldung bietet der Kunde uns den Abschluss des Reisevertrages an und erkennt gleichzeitig unsere Reisebedingungen an. Die Anmeldung wird nur wirksam, wenn sie schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax (soweit dies in der Reiseausschreibung vorgesehen ist) oder online über das Online-Buchungssystem erfolgt.
Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der Anzahlung binnen 14 Tagen nach der Anmeldung.
Für uns wird der Reisevertrag verbindlich durch Übersendung unserer Reisebestätigung an den Kunden. Die Reisebestätigung enthält die wesentlichen Reiseleistungen, die sich in erster Linie aus den Angaben im Programmheft ergeben.
Liegen mehr Anmeldungen als Plätze vor, entscheidet das Eingangsdatum des Anzahlungsbetrages.
Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen.

 

2. Zahlungen:
Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung pro Person pro Fahrt in Höhe von 200,00 € fällig.
Restzahlungen sind spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt zu leisten.
Bei Zahlungen sind stets die Reisenummer, das Reiseziel und der Reisetermin, vor allem aber Name und Anschrift des Reiseteilnehmers in lesbarer Schrift anzugeben.

 

3. Leistungen und Preise:
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen/Preise in unserem Programmheft bzw. die auf unserer Reisebestätigung angegebenen Leistungsbeschreibungen verbindlich.
Kosten und Nebenabreden, die den vertraglichen Umfang erweitern oder ändern, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhergesehenen Gründen bei¬spielsweise bei Wechselkursänderungen, Steuererhöhungen, Ölpreiszuschlägen, Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl (siehe auch Rücktritt durch den Reiseveranstalter) oder aus ähnlichen Gründen zu ändern.
Für wetterabhängige Umstände sind wir in keinem Fall verantwortlich, insbesondere stellt Schneemangel keinen Rücktrittsgrund dar, wenn in der Ausschreibung nicht ausdrücklich eine Schneegarantie gegeben wird.
Bei Busreisen gilt stets Heppenheim als Abfahrtsort.

 

4. Skiläuferische Betreuung:
Fahrtenleiter und Übungsleiter (Instructor) sind ehrenamtlich tätig.
Der Instructor hat u.a. die Aufgabe, entsprechend seiner Ausbildung die skiläuferische Betreuung der Reiseteilnehmer, soweit Gesetze des Gastlandes dies zulassen, zu übernehmen. Keine Verantwortung kann übernommen werden, wenn sich Teilnehmer aus der Gruppe ent¬fernen oder den Anweisungen nicht Folge leisten.
Die Fahrtenleiter sind sorgfältig ausgewählt. Eine Skilehrer- oder Hochtourenausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation ist nicht Vo-raussetzung für die Tätigkeit des Fahrtenleiters.
Ein Rechtsanspruch auf skiläuferische Betreuung, Skiunterricht, Tourenführung und ähnliches besteht nicht. Die Teilnahme am Unterricht der örtlichen Skischule bleibt freigestellt.

 

5. Jugendskifreizeiten:
Teilnehmer an Jugendskifreizeiten müssen bereit sein, sich in die Gemeinschaft der Gruppe einzufügen und die erforderliche Reise- und Hausordnung einzuhalten.
Die Fahrtenleiter haben das Recht, Teilnehmer bei mehrfachem oder schwerwiegendem undiszipliniertem Verhalten nach Hause zu schi¬cken. Dies gilt insbesondere bei Alkoholmissbrauch. Hier haften für die Kosten der Verursacher bzw. die Erziehungsberechtigten, ebenso für Schäden, die in der Unterkunft, während der Fahrt oder am Aufenthaltsort verursacht werden.

 

6. Rücktritt
Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich gegenüber der Skireisen Heppenheim GmbH abgegeben werden.
Wird eine Reise bis zu 60 Tagen vor Reisebeginn storniert, ist eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 € pro Reiseteilnehmer fällig.
Bei Stornierungen ab 59 Tagen bis zu 30 Tagen vor Reiseantritt werden pauschal Kosten in Höhe von 200,00 € berechnet, es sei denn, die tatsächlichen Kosten sind niedriger. Der Kunde ist insoweit nachweispflichtig.
Bei Abmeldungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt werden sämtliche uns entstandene Kosten in Rechnung gestellt (z.B. Forderungen der Leis-tungsträger, Gruppenminderbelegung usw.).

 

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung:
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten worden sind, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Kunden anzulasten sind (z. B. bei vorzeitiger Rückreise, Nutzung privateigener Beförderungsmittel anstelle des angebotenen Reisebusses oder aus sonstigen vergleichbaren Gründen), hat der Kunde keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung ent¬fällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen ent-gegenstehen.
Wir empfehlen allen Reiseteilnehmern den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter:
Wir sind bestrebt, jede Reise durchzuführen. Sollte die von uns festgelegte erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, können die komplette Reise oder Teilleistungen (z. B. Anreise mit einem Reisebus) abgesagt werden. Geleistete Anzahlungen werden er¬stattet. Ein Rechtsanspruch auf Durchführung der Reise besteht in diesen Fällen nicht.

 

9. Gewährleistung:
Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Beruht die Nichterbringung oder die nicht vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistung auf einen Umstand, der nach Vertragsabschluss eingetreten und von der Ski¬reisen Heppenheim GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist, ist die Skireisen Heppenheim GmbH berechtigt, durch die Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Der Kunde kann die Ersatzleistung ablehnen, wenn ihm diese aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Gründen nicht zuzumuten ist, insbesondere wenn durch die Abnahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigt wird.
Die Skireisen Heppenheim GmbH haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leis-tungsträger (z. B. der Beförderungsunternehmer, Hotels, etc.) und für die Richtigkeit der Beschreibung aller in dem Programmheft ange-gebenen Reisedienstleistungen.
Die Skireisen Heppenheim GmbH haftet jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Gebiets- und Ortsprospekten, auf deren Erstellung wir keinen Einfluss haben und deren Richtigkeit wir nicht überprüfen können. Ebenfalls besteht keine Haftung des Reiseveranstalters, wenn sich die Verhältnisse nach Drucklegung des Programmhefts wesentlich verändert haben.
Die Skireisen Heppenheim GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden.
Das Reise- und Handgepäck wird in den Bussen kostenlos befördert, jedoch ohne Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Verlusten, Fehl-leitungen, Verspätungen oder bei ähnlichen Vorkommnissen.
Jeder Reiseteilnehmer ist für sein Gepäck und Sportgerät beim Be- und Entladen des Reisebusses sowie im Skigebiet selbst verantwort¬lich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.
Die Skireisen Heppenheim GmbH empfiehlt den Abschluss einer Gepäckversicherung durch den Kunden.

 

10. Außergewöhnliche Umstände:
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks) erheblich erschwert, so können sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Für die Erstattung der Leistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen über den Rücktritt.

 

11. Haftung:
Die Haftung des Veranstalters aus dem Reisevertrag ist insgesamt auf die Höhe des einfachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Scha¬den weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt worden ist. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde oder wir als Leistungsträger in An¬spruch genommen werden.
Die Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit auf Grund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leis-tungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

 

12. Mitwirkungspflicht:
Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung bei-zutragen und einen eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Bei Reisen mit einem Fahrtenleiter von der Skireisen Heppenheim GmbH ist dieser sofort zu informieren. Sollte eine Abhilfe nicht möglich sein, ist der Kunde verpflichtet, sich diesen Umstand umgehend schriftlich bestätigen zu lassen.
Eine Mängelanzeige muss innerhalb eines Monats nach der vereinbarten Rückkehr bei dem Reiseveranstalter vorliegen. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren innerhalb von sechs Monaten nach der vereinbarten Rückkehr.
Verletzungen während der Fahrt sind dem Reiseleiter unverzüglich mitzuteilen. Dieser ist im Zweifel berechtigt, sich die Transportfähigkeit des Verletzten von einem Arzt bescheinigen zu lassen.

 

13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen:
Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen unabhängig da¬von, in welchem Land diese Bestimmungen missachtet werden, erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist pflichtet, sich über die geltenden Bestimmungen zu informieren.

 

14. Unfall-, Reisegepäck-, Auslandskrankenversicherung:
Je nach bereits bestehendem Versicherungsschutz empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Unfall-, Reisegepäck-, Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung.

 

15. Insolvenzversicherung:
Die Skireisen Heppenheim GmbH ist bei der tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH versichert.

 

16. Fotoerlaubnis:
Die Reiseteilnehmer werden gegebenenfalls im Rahmen der Reise oder der Veranstaltung in Form von Gruppen oder Einzelaufnahmen fo-
tografiert.
Mit der Anmeldung zur Reise willigt der Kunde in die Verwendung der Bildaufnahmen durch den Veranstalter und den Heppenheimer Ski¬club zur Außendarstellung (z. B. in Katalogen, auf der Homepage, bei sonstigen Ausschreibungen, bei Dia-Shows u.a.m.) ohne weitere Genehmigung ein, soweit dadurch die guten Sitten und die persönliche Ehre der abgebildeten Personen nicht verletzt werden.
Die Rechteeinräumung an den Personenabbildungen erfolgt ohne Vergütung und umfasst das Recht zur Bearbeitung, soweit diese nicht entstellend sind.
Mit der Reiseanmeldung oder Teilnahme an den Veranstaltungen des Heppenheimer Skiclubs e.V. und der Skireisen Heppenheim GmbH erklärt der Kunde sein Einverständnis zur Veröffentlichung und weiteren Verwendung ohne jegliche Forderung gegenüber dem Veranstal¬ter.

 

17. Allgemeine Bestimmungen:
Die Angaben im Programmheft und auf der Homepage des Heppenheimer Skiclubs e.V. entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Die Be-
richtigung von Irrtümern sowie von Satz- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

Heppenheim, den 15. Mai 2026

 

Veranstalter Bankverbindung
Skireisen Heppenheim GmbH 

IBAN DE71 5095 1469 0000 0305 13
BIC HELADEF1HEP

Skireisen Heppenheim GmbH 
Briefelstr. 5
64646 Heppenheim
Telefon 06252/9675735

Im Auftrag des
Heppenheimer Skiclubs e.V.
Kalterer Str. 26
64646 Heppenheim