AGB (Reisebedingungen)

AGB (Reisebedingungen)

Lieber Reisegast!

Die Skireisen Heppenheim GmbH (Reiseveranstalter) sowie der Heppenheimer Skiclub e.V. wollen, dass Sie als Kunde einen schönen Urlaub verbringen. Dafür ist Voraussetzung, dass Sie vorher wissen, was Sie von uns erwarten können und wofür wir geradestehen. Bitte lesen Sie deshalb die Reisebedingungen aufmerksam durch, da sie Inhalt unserer vertraglichen Vereinbarungen sind.

 

1. Anmeldung:
Mit Ihrer Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages
an und erkennt gleichzeitig die Reisebedingungen an. Die Anmeldung wird nur wirksam, wenn
sie schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax (soweit dies in der Reiseausschreibung vorgesehen ist)
oder online über das Online-Buchungssystem erfolgt.
Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der Anzahlung binnen 14 Tagen nach
der Anmeldung.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Reisevertrag erst mit Annahme der Anmeldung
durch die Skireisen Heppenheim GmbH zustande kommt, wenn feststeht, dass die geplante Reise auch durchgeführt werden kann und die Annahme der Anmeldung durch die Versendung der
Reisebestätigung spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn erklärt wird. Bis zur Annahme der Anmeldung bleibt die Anmeldung wirksam, es sei denn sie wird schriftlich widerrufen.
Der Reisevertrag wird für beide Parteien verbindlich durch Übersendung der Reisebestätigung an
den Kunden. Die Reisebestätigung enthält die wesentlichen Reiseleistungen, die sich in erster Linie aus den Angaben im Programmheft ergeben. Die Versendung der Reisebestätigung erfolgt
spätestens 4 Wochen vor dem genannten Reisebeginn.
Liegen mehr Anmeldungen als Plätze vor, entscheidet das Eingangsdatum des Anzahlungsbetrages.
Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen.

 

2. Zahlungen:
Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung pro Person pro Fahrt in Höhe von 200,00 € fällig.
Restzahlungen sind spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt zu leisten.
Bei Zahlungen sind stets die Reisenummer, das Reiseziel und der Reisetermin, vor allem aber
Name und Anschrift des Reiseteilnehmers in lesbarer Schrift anzugeben.

 

3. Leistungen und Preise:
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen/Preise in unserem Programmheft bzw. die auf unserer Reisebestätigung angegebenen Leistungsbeschreibungen verbindlich.
Kosten und Nebenabreden, die den vertraglichen Umfang erweitern oder ändern, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhergesehenen Gründen beispielsweise bei Wechselkursänderungen, Steuererhöhungen, Ölpreiszuschlägen, Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl (siehe auch Rücktritt durch
den Reiseveranstalter) oder aus ähnlichen Gründen zu ändern.
Für wetterabhängige Umstände sind wir in keinem Fall verantwortlich, insbesondere stellt
Schneemangel keinen Rücktrittsgrund dar, wenn in der Ausschreibung nicht ausdrücklich eine
Schneegarantie gegeben wird.
Bei Busreisen gilt stets Heppenheim als Abfahrtsort.

 

4. Skiläuferische Betreuung:
Fahrtenleiter und Übungsleiter (Instruktor) sind ehrenamtlich tätig.
Der Instruktor hat u.a. die Aufgabe, entsprechend seiner Ausbildung die skiläuferische Betreuung der Reiseteilnehmer, soweit Gesetze des Gastlandes dies zulassen, zu übernehmen. Keine Verantwortung kann übernommen werden, wenn sich Teilnehmer aus der Gruppe entfernen oder den Anweisungen nicht Folge leisten.
Die Fahrtenleiter sind sorgfältig ausgewählt. Eine Skilehrer- oder Hochtourenausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation ist nicht Voraussetzung für die Tätigkeit des Fahrtenleiters.
Ein Rechtsanspruch auf skiläuferische Betreuung, Skiunterricht, Tourenführung und ähnliches
besteht nicht. Die Teilnahme am Unterricht der örtlichen Skischule bleibt freigestellt.

 

5. Jugendskifreizeiten:
Teilnehmer an Jugendskifreizeiten müssen bereit sein, sich in die Gemeinschaft der Gruppe einzufügen und die erforderliche Reise- und Hausordnung einzuhalten.
Die Fahrtenleiter haben das Recht, Teilnehmer bei mehrfachem oder schwerwiegendem undiszipliniertem Verhalten nach Hause zu schicken. Dies gilt insbesondere bei Alkoholmissbrauch.
Hier haften für die Kosten der Verursacher bzw. die Erziehungsberechtigten, ebenso für Schäden,
die in der Unterkunft, während der Fahrt oder am Aufenthaltsort verursacht werden.

 

6. Rücktritt
Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich
oder online gegenüber der Skireisen Heppenheim GmbH abgegeben werden.
Wird eine Reise bis zu 61 Tagen vor Reisebeginn storniert, ist eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 € pro Reiseteilnehmer fällig.
Bei Stornierungen ab 60 Tagen bis zu 31 Tagen vor Reiseantritt werden pauschal Kosten in Höhe
von 25 % des Reisepreises pro Teilnehmer berechnet, es sei denn, die tatsächlichen Kosten sind
höher. Der Kunde ist insoweit nachweispflichtig, dass geringere Kosten angefallen sind.
Bei Abmeldungen ab 30 Tagen vor Reiseantritt werden sämtliche dem Reiseveranstalter entstandene Kosten, mindestens aber der vereinbarte Reisepreis in Rechnung gestellt (z.B. Forderungen der Leistungsträger, Gruppenminderbelegung usw.). Dem Kunden obliegt der Nachweis geringerer Kosten.

 

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung:
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten worden sind,
nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Kunden anzulasten sind (z. B. bei vorzeitiger Rückreise,
Nutzung privateigener Beförderungsmittel anstelle des angebotenen Reisebusses oder aus sonstigen vergleichbaren Gründen), hat der Kunde keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter:
Der Reiseveranstalter ist bestrebt, jede Reise durchzuführen. Sollte die von uns festgelegte erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, können die komplette Reise oder Teilleistungen (z. B. Anreise mit einem Reisebus) abgesagt werden. Geleistete Anzahlungen werden
erstattet. Ein Rechtsanspruch auf Durchführung der Reise besteht in diesen Fällen nicht.

 

9. Gewährleistung:
Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Kunde Abhilfe
verlangen. Beruht die Nichterbringung oder die nicht vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistung auf einem Umstand, der nach Vertragsabschluss eingetreten und von der Skireisen Heppenheim GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist, ist die Skireisen Heppenheim GmbH berechtigt, durch die Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen.
Der Kunde kann die Ersatzleistung ablehnen, wenn ihm diese aus wichtigen, für den Reiseveranstalter erkennbaren Gründen nicht zuzumuten ist, insbesondere wenn durch die Abnahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigt wird.
Die Skireisen Heppenheim GmbH haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z. B. der Beförderungsunternehmer, Hotels, etc.) und für die Richtigkeit der Beschreibung aller in dem Programmheft angegebenen Reisedienstleistungen.
Die Skireisen Heppenheim GmbH haftet jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Gebiets- und
Ortsprospekten, auf deren Erstellung wir keinen Einfluss haben und deren Richtigkeit wir nicht
überprüfen können. Ebenfalls besteht keine Haftung des Reiseveranstalters, wenn sich die Verhältnisse nach Drucklegung des Programmhefts wesentlich verändert haben.
Die Skireisen Heppenheim GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden.
Das Reise- und Handgepäck wird in den Bussen kostenlos befördert, jedoch ohne Haftung bei
etwaigen Beschädigungen, Verlusten, Fehlleitungen, Verspätungen oder bei ähnlichen Vorkommnissen.
Jeder Reiseteilnehmer ist für sein Gepäck und Sportgerät beim Be- und Entladen des Reisebusses sowie im Skigebiet selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.

 

10. Außergewöhnliche Umstände:
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks) erheblich erschwert, so können sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Für die Erstattung der Leistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen über den Rücktritt.

 

11. Haftung:
Die Haftung des Veranstalters aus dem Reisevertrag ist insgesamt auf die Höhe des einfachen
Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den
Veranstalter herbeigeführt worden ist. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der
Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde oder wir als
Leistungsträger in Anspruch genommen werden.
Die Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit auf Grund gesetzlicher
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

 

12. Mitwirkungspflicht:
Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu
tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen eventuell entstehenden Schaden
gering zu halten. Bei Reisen mit einem Fahrtenleiter von der Skireisen Heppenheim GmbH ist
dieser sofort zu informieren. Sollte eine Abhilfe nicht möglich sein, ist der Kunde verpflichtet,
sich diesen Umstand umgehend schriftlich bestätigen zu lassen.
Eine Mängelanzeige muss innerhalb eines Monats nach der vereinbarten Rückkehr bei dem Reiseveranstalter vorliegen. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren innerhalb von sechs
Monaten nach der vereinbarten Rückkehr.
Verletzungen während der Fahrt sind dem Reiseleiter unverzüglich mitzuteilen. Dieser ist im
Zweifel berechtigt, sich die Transportfähigkeit des Verletzten von einem Arzt bescheinigen zu
lassen.

 

13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen:
Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen unabhängig davon, in welchem Land diese Bestimmungen missachtet
werden, erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist pflichtet, sich über die geltenden
Bestimmungen zu informieren.

 

14. Unfall-, Reisegepäck-, Auslandskrankenversicherung:
Je nach bereits bestehendem Versicherungsschutz empfehlen wir den Abschluss einer Unfall-,
Reisegepäck-, Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung.

 

15. Insolvenzversicherung:
Die Skireisen Heppenheim GmbH ist bei der tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH versichert.

 

16. Fotoerlaubnis:
Die Reiseteilnehmer werden gegebenenfalls im Rahmen der Reise oder der Veranstaltung in Form
von Gruppen oder Einzelaufnahmen fotografiert.
Mit der Anmeldung zur Reise willigt der Kunde in die Verwendung der Bildaufnahmen durch den
Veranstalter und den Heppenheimer Skiclub e.V. zur Außendarstellung (z. B. in Katalogen, auf
der Home-Page, bei sonstigen Ausschreibungen, bei Dia-Shows u.a.m.) ohne weitere Genehmigung ein, soweit dadurch die guten Sitten und die persönliche Ehre der abgebildeten Personen
nicht verletzt werden.
Die Rechteeinräumung an den Personenabbildungen erfolgt ohne Vergütung und umfasst das
Recht zur Bearbeitung, soweit diese nicht entstellend sind.
Mit der Reiseanmeldung oder Teilnahme an den Veranstaltungen des Heppenheimer Skiclubs
e.V. und der Skireisen Heppenheim GmbH erklärt der Kunde sein Einverständnis zur Veröffentlichung und weiteren Verwendung ohne jegliche Forderung gegenüber dem Veranstalter.

 

17. Allgemeine Bestimmungen:
Die Angaben im Programmheft und auf der Homepage des Heppenheimer Skiclubs e.V. entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Satz- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

Heppenheim, den 01. Juni 2026

 

Veranstalter: Bankverbindung
Skireisen Heppenheim GmbH  IBAN: DE71 5095 1469 0000 0305 13
Briefelstr. 5 BIC:     HELADEF1HEP
64646 Heppenheim Sparkasse Starkenburg
Telefon 06252/9675735  
   
Im Auftrag des:  
Heppenheimer Skiclubs e.V.  
Kalterer Str. 26  
64646 Heppenheim